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„Ehe für alle“ im Sinne Gottes und des Grundgesetzes ??                     

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der "EHE für alle" wurde ein Damm gebrochen

der m.E. dringend "repariert" werden sollte.

 

Für mich stellt sich die Frage:

 

Ist die

 

„Ehe für alle“ im Sinne Gottes und des Grundgesetzes ??

 

Bitte helfen Sie mir den "Dammbruch" zu reparieren!

 

Am 7. September 2017 reichte ich in einem Offenen Brief

eine Klage gegen die vom Bundestag beschlossene Öffnung der "Ehe für alle"

beim Bundesverfassungsgericht ein:

                                                                                                                                                                                                            25.10.17: Verfassungsbeschwerde gegen „Ehe für alle“ beim Bundesverfassungsgericht

unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2374/17 eingetragen -> siehe Chronologie:

 

Das Bundesverfassungsgericht antwortete Ende September

 

‚das sich der einzelne Bürger nur mit einer Verfassungsbeschwerde

an das Gericht wenden kann‘.

 

Der vollständige Text folgt als Bild:

In dem Brief des Bundesverfassungsgerichts werde ich gebeten,

meine Rechtsauffassung zu überprüfen.

Da ich im juristischen Bereich nur über Grundkenntnisse verfüge,

fällt es mir schwer,

die Verfassungsbeschwerde so zu formulieren,

dass diese vom Gericht angenommen wird und zum gewünschten Erfolg führt:

 

Widerherstellung des Artikels 6 im GG

mit Ehe zwischen Mann und Frau

im Sinne Gottes (siehe Präambel GG).

 

In dem beigefügten Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts (s. pdf-Anlage)

wird unter IV. Vertretung darauf hingewiesen,

dass ein Beistand den Beschwerdeführer vertreten kann:

Ein Rechtsanwalt oder ein Rechtslehrer an einer staatlichen oder

staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.

 

Wer kann und will mir mit Juristischen Kenntnissen

in dieser Verfassungsbeschwerde zur Seite stehen?  

 

Würden Sie in Ihrem Bekanntenkreis mal recherchieren ob ein Rechtsbeistand

im obigen Sinne zu finden ist?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Gerhard Tummuseit                                            Berlin, 3.10.2017 

 

 

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
IV. Vertretung
Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben. Will er sich vertreten lassen,
dann kann dies grundsätzlich nur mit einem Rechtsanwalt oder durch einen Rechtslehrer ..., geschehen.
Bundesverfassungsgericht_Antwort auf Kla[...]
PDF-Dokument [1.3 MB]

 

 

Links zu meinem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht:

 

Die Väter & Mütter des Grundgesetzes gingen von dem Gott der Bibel aus

der uns Menschen als Mann & Frau schuf -> als sein Ebenbild:

 

‘Da schuf Gott den Menschen nach seinem Bild, als sein Ebenbild schuf er ihn.

Er schuf sie als Mann und Frau.*‘

 

Der einziggeborene GottesSohn und Messias Jesus

bestätigte diese Aussage um 30 n.Chr.:

 

‘Aber Gott hat die Menschen von Anfang an als Mann und Frau geschaffen'.

 

 https://neue.derbibelvertrauen.de/mk.html#10

– Bibel, Mark 10,6–im 1.Jahrh. n.Chr.

 

Gott segnete Adam & Eva und gab dem Ehe-Paar einen Auftrag

der nur durch sie als Mann & Frau ausgeführt werden konnte

und seitdem für Mann & Frau gilt:

 

"Seid fruchtbar und vermehrt euch!

Füllt die Erde und macht sie euch untertan!

 

https://neue.derbibelvertrauen.de/1mo.html#1

– Bibel, 1. Mose 1,28a - rd. 1.300 v.Chr.

 

Mein Verständnis von Ehe

-das erheblich durch dieses neue Gesetz verletzt wurde-

ist auf meiner Homepage nachzulesen.

Würden Sie bitte prüfen ob darin weitere Aspekte zu finden sind die mich als

Bürger und Ehe-Mann benachteiligen hinsichtlich der „GesetzesNEUregelung“:

http://www.agtoptimiert.de/zukunftsorientierung-gute-nachrichten/ehe-liebe-im-biblischen-sinn/

 

Weitere Nachweise dafür, wie stark mir diese Entscheidung zur „Ehe für alle“

zu schaffen macht, finden Sie unter den folgenden Links:

 

https://www.xing.com/communities/posts/homo-ehe-steht-die-deutsche-bevoelkerung-mit-mehr-als-50-prozent-dahinter-meines-erachtens-ist-eine-volks-1013395804?sc_o=as_g

 

https://www.xing.com/communities/posts/wuerde-die-homo-ehe-unsere-altersvorsorge-gefaehrden-1013389154?sc_o=as_g

 

https://www.xing.com/communities/posts/homo-ehe-steht-die-deutsche-bevoelkerung-mit-mehr-als-50-prozent-dahinter-meines-erachtens-ist-eine-volks-1013389130?page=18

 

https://www.xing.com/communities/posts/homo-ehe-steht-die-deutsche-bevoelkerung-mit-mehr-als-50-prozent-dahinter-meines-erachtens-ist-eine-volks-1013389256

 

Durch einen Klick auf die obigen Links kommen Sie in die o.a. Texte oder Gruppen.

 

Heute versandte ich per Fax und Email einen 2. Offenen Brief an das BVerfG

in der Hoffnung durch die Verfassungsbeschwerde

zur Wiederherstellung des Artikels 6 im Grundgesetz

mit Ehe zwischen Mann und Frau im Sinne Gottes

(siehe Präambel GG) beitragen zu können:

Gesendet: Dienstag, 17. Oktober 2017 um 16:56 Uhr

Von: gerhard.tummuseit@gmx.de

An: "Redaktion Berliner Morgenpost" <redaktion@morgenpost.de>, redaktion@welt.de, "Redaktion ARD Hauptstadtstudio" <kontakt@ard-hauptstadtstudio.de>, Berlin@Bild.de, "Redaktion DIE ZEIT" <DieZeit@zeit.de>, Politik@Tagesspiegel.de, info@zdf.de, politik@stern.de, info@spiegel.de

 

Betreff: „Ehe für alle“ im Sinne Gottes und des Grundgesetzes ??

 

Sehr geehrte Damen und Herren von Rundfunk + Presse,

sehr geehrte Meinungsbildnerinnen und Meinungsbildner,

 

dieses Thema "Ehe für alle" bewegt viele BundesbürgerInnen,

insbesondere die Jüdisch & Christlich orientierten Menschen.

 

Folglich startete ich die unten folgende Initiative

die in Deutschland dazu beitragen soll

ein verändertes Bewusstsein zu schaffen hinsichtlich

der Ehe

aus der Sicht des SchöpferGottes im Sinne der Bibel.

 

 

Würden Sie bitte Ihre Medienmacht positiv zur Meinungsbildung nutzen,

ja,

vielleicht erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland

 

zu einem Volksentscheid über die "Ehe für alle" beizutragen?!

 

Heute versandte ich per Fax und Email einen 2. Offenen Brief an das BVerfG

in der Hoffnung durch die Verfassungsbeschwerde

zur Wiederherstellung des Artikels 6 im Grundgesetz

mit Ehe zwischen Mann und Frau im Sinne Gottes

(siehe Präambel GG) beitragen zu können.

 

In der pdf-Anlage finden Sie den Fax-Brief an das Bundesverfassungsgericht,

unten folgt das Schreiben als Text: …

 

Herzliche Grüße von

 

Gerhard Tummuseit

 

ALTERSvorSORGE - ZUKUNFTsORIENTIERUNG

http://www.agtoptimiert.de/zukunftsorientierung-gute-nachrichten/

 

 

-> Verfassungsbeschwerde vom 7. September

 

gegen „Ehe für alle

 

beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2374/17 eingetragen:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Ihnen das Ergebnis meiner Verfassungsbeschwerde mitteilen.

Dazu noch einige Gedanken.

 

Die Maßstäbe in jeder Gesellschaft wandeln sich.

Erst durch einen unabhängigen von jeder Gesellschaft existierenden

Göttlichen Maßstab

-wie wir ihn in der Bibel, Gottes WORT, finden-

sind wir überhaupt erst in der Lage gesellschaftliche Maßstäbe

und Entwicklungen zu beurteilen.

Unter diesem Aspekt können viele gesellschaftliche Veränderungen

akzeptiert und mitgetragen werden;

nämlich all jene die nicht ausdrücklich gegen diesen

Göttlichen Maßstab verstoßen. Tun sie das aber

so endet die Freiheit der Menschen und der Gesellschaft.

 

So erscheint es mir auch mit dem Gesetz

das eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht.

Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen das Göttliche Gebot zur Ehe.

Dabei geht es nicht um Befindlichkeiten,

Vorurteile oder besondere Vorlieben,

sondern um eine Grundordnung die uns von Gott gegeben wurde.

 

Wer diese Grundordnung verletzt oder zerstört,

zerstört zum einen das Fundament

eines friedlichen sozialen Miteinanders

und zum anderen die Beziehung zu Gott.

:

 

Gerhard Tummuseit                 -                   Berlin, 16. November 2017

 

 

Antwort des Bundesverfassungsgerichts: Anlage

 

Ihr Ansprechpartner

Botschafter

Gerhard Tummuseit

Königreich des SchöpferGottes in dem HErrn JESUS Christus

 

 

 

 

Gesprächsvereinbarung:

Rufen Sie an, auf

Ihren Anruf freue ich mich

+49 30 501 78 115

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