Von: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de am 31. Mai 2021
An: LANDESKRIMINALAMT - LKA521@polizei.berlin.de - ERGÄNZUNGEN zu
Anzeige: Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB 1 wegen des Verkaufs der
GSW Immobilien GmbH im Jahr 2004 an Cerberus & Co.
--->zu Vorgangskennung 210529-1807-i00212 vom 29.05.21
Offener EmailBrief vom 29. Mai 2021
Anzeige: Sittenwidrigkeit(1) nach § 138 Abs. 1 BGB
1. Sittenwidrigkeit wegen des Verkaufs der GSW Immobilien GmbH
im Jahr 2004 an Cerberus & Co. obwohl der Geschäftsführung der GSW und
dem Berliner Senat Kaufangebote durch die Mieter vorlagen und der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD Michael Müller davon in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Berliner Senat würde durch den Verkauf an die Mieter einen Verkaufserlös
in ähnlicher Höhe von € 405 Millionen erzielt haben wie durch den Verkauf
an Cerberus & Co.. Auch wäre die SPD, wie Michael Müller in der WELT & der
Berliner Morgenpost am 3. Januar 2004 erläuterte ‘dem seit Jahren erklärten
Ziel der Mieterprivatisierung/der breiten Wohneigentumsbildung‘
65.700 x näher gekommen.
Der Senat kam seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern nicht nach,
missachtete ein ‘Vorkaufsrecht‘ der Mieter und verscherbelte Volkseigentum
zum ‘halben Preis‘, denn die GSW AG wurde im Jahr 2012 mit 3,3 Mrd. € bewertet
(hingegen in 2004 beim Verkauf mit € 405 Mio. Kaufpreis und € 1,6 Mrd. Schulden),
folglich eine Wertsteigerung innerhalb von 8 Jahren von rund 70%.
Der Senatsbeschluss wurde insbesondere hinsichtlich
eines 8-Punkte-Programms ‘Bevorzugter Verkauf an die Mieter‘
nicht umgesetzt.
2. Sittenwidrigkeit wegen des Weiterverkaufs der GSW Immobilien AG
vor der 10Jahresfrist in 2013 an DEUTSCHE WOHNEN SE (AG)
vor dem Ablauf der Sperrfrist von 10 Jahren. Wiederum wurden
die Mieter als Käufer hinsichtlich ihrer Wohnungen nicht berücksichtigt.
Begründung:
im Jahr 2001 wurden alle Mieter der GSW durch den Verkehrssenator Peter Strieder
über ‘die Veräußerung von Teilen oder sämtlicher Geschäftsanteile an der GSW Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH‘ informiert.
In Folge dessen engagierte sich Gerhard Tummuseit (GSW-Mieter seit 1978) im Anfang des Jahres 2002 darum die rund 65.700 Wohneinheiten möglichst allen GSW-Mietern durch die GSW selbst oder über den Senator für Finanzen
zum Kauf anbieten zu lassen.
Diesbezüglich nahm der Betriebswirt und Bankfilialdirektor a.D. auf dem schriftlichen Wege Gespräche auf sowohl mit dem Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin und seinen Mitarbeitern, als auch mit dem Verkehrssenator Peter Strieder und den Geschäftsführern der GSW, den Herren Volker Esche und Dr. Heinz Wirries.
Im Anfang des Jahres 2004 am 3.01. war in der Zeitung DIE WELT
(ähnliches in der BERLINER MORGENPOST) zu lesen
– Autor jeweils KARSTEN HINZMANN
“Die GSW darf nicht verschleudert werden" (Auszüge hieraus folgend)
SPD-Fraktionschef Müller erwartet von seinem Parteifreund Sarrazin,
dass der sich in den weiteren Verhandlungen mit dem an der GSW interessierten
US-Investor nicht nur für einen hohen Verkaufspreis engagiert,
sondern darüber hinaus zwei für die Stadt wichtige Bedingungen durchsetzt.
Müller: "Ich halte es für wichtig, dass wir auch nach einer Privatisierung über Belegungsrechte für eine vertraglich noch zu vereinbarende Anzahl von
Wohnungen verfügen können und dass der künftige GSW-Eigentümer
verpflichtet wird,
die Mieterprivatisierung voranzutreiben."
Durch den Verkauf von GSW-Wohnungen an Mieter könnte das Wohnumfeld
in diesen Quartieren erheblich verbessert werden, hofft Müller.
Er plädiert zudem dafür, dass der Senat und alle städtischen Wohnungsgesell-
schaften endlich Anstrengungen unternehmen, Teile ihres Wohnungsbestandes
an Mieter zu veräußern. Da die Immobilienpreise am Boden sind,
so Müller, mache es wenig Sinn, ganze Wohnungsunternehmen zu verkaufen.
Aber man könne die Situation nutzen,
um eine aktive Mieterprivatisierung einzuleiten.
Müller:
"Das ist seit Jahren erklärtes Ziel, nur passiert ist seitdem fast nichts.
Wenn wir Wohnungen zu ähnlich guten Konditionen an Mieter verkaufen
wie an Investoren,
schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe:
Wir aktivieren Landesvermögen,
wir geben Menschen in ihren eigenen vier Wänden Sicherheit
-zu sehr attraktiven Bedingungen,
und wir stärken das Wohnumfeld in vielen Kiezen,
-in denen sich die Eigentümer auch engagieren."
Auszug aus u.f. Artikel
https://www.welt.de/print-welt/article283701/Die-GSW-darf-nicht-verschleudert-werden.html
Umgehend reagierte der langjährige Mieter und Familienvater
Gerhard Tummuseit hierauf und schrieb am Folgetag (4.01.04)
dem Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Michel Müller:
Sehr geehrter Herr Müller,
begeistert las ich den o.a. Artikel
– endlich habe ich einen „Entscheidungsträger“ gefunden,
der sich für eine breite Wohn-Eigentumsbildung der Berliner Bevölkerung einsetzt!
Bitte stoppen Sie die Verkaufsaktivitäten hinsichtlich der GSW und
lassen Sie die MieterInnen Ihre ‘Wohnungen zu ähnlich guten Konditionen kaufen,
wie an Investoren verkauft werden soll‘.
Einen diesbezüglichen Brief an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat
der GSW versandte ich bereits am 13.12.2003
– das aktuelle Ergebnis einer Meinungsumfrage bei den GSW-MieterInnen
der Siedlung Fischerhüttenstraße 56 in Berlin wurde beigefügt.
Demnach sind 75% an dem Kauf interessiert !!!
Die restlichen Wohnungen könnten durch Nachbarn und durch das Sozialamt (Belegungsrechte), im Rahmen der Mietzahlungen für Sozial Schwache,
erworben werden.
Leider hat sich die Geschäftsführung zu meinem Vorschlag
bis zum heutigen Tage nicht geäußert.
Packen wir’s an
– ‘Lassen wir einen Ruck durch Berlin gehen‘!!!
Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Tummuseit
.
(1) Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig: https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Leider wurde auf obige Schreiben nicht geantwortet.
Bis zum endgültigen Verkauf der GSW an Cerberus & Co. im Verlaufe des Jahres 2004 kämpfte Gerhard Tummuseit für die 65.700 MieterInnen der GSW um mit diesen gemeinsam WohnEigentum zu erwerben, wie von Michael Müller in 2 großen Zeitungen propagiert, des 17 Jahre späteren SPD-Vorsitzenden & Regierenden Bürgermeisters. Nunmehr versucht er ‘koste es was es wolle‘ Wohnungsbestände zurückzukaufen die im Preis um 300 – 1.000% über den damaligen Veräußerungspreisen liegen.
Der diesbezügliche Schriftverkehr(2) aus den Jahren 2002 bis 2004 wurde überwiegend auf der Homepage des klagenden Vereins
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V. hinterlegt.
6 MieterInnen gehörten zu den Gründungsmitgliedern im Januar 2020 um für unsere Rechte auch gegenüber Wohnungsgesellschaften einzutreten. Bis zum heutigen Tag wurden keiner Mieterin/keinem Mieter unserer Wohnanlage in der Fischerhüttenstraße 56, 56a ff. 14163 Berlin eine Wohnung zum Kauf angeboten.
Folglich klagen wir: § 138 (1) BGB
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
BAG, Urt. v. 05.12.2019 – 2 AZR 107/19:
„I. Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig iSv. § 138 Abs. 1 BGB,
wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.
Folglich bitten wir die Staatsanwältinnen & Staatsanwälte
Anklage zu erheben gegen die mit dem zweimaligen Verkauf der GSW
verbundenen Personen des Senats und der Erwerber Cerberus & Co.
sowie DEUTSCHE WOHNEN SE.
Wir bitten Sie dabei auch die Recherchen und Fragen zu berücksichtigen die in dem Link-Artikel der Freitag DIE WOCHENZEITUNG Verleger Jakob Augstein
vom 17.04.19 auszugsweise wiedergegeben werden:
‘Der Verkauf der Wohnungen erfolgte unter Auflagen,
die hier nur zusammengefasst dargestellt werden sollen:
•Zurverfügungstellung von preiswertem Wohntraum an breite Bevölkerungsschichten (kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ältere Menschen,
ausländische Familien) -
•Fortführung der bestehenden Mietverhältnisse -
•Verzicht der Kündigung
wegen Eigenbedarf bzw. aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung -
•Berliner Mietspiegel ist der ausschließliche Maßstab
für die Feststellung der Vergleichsmieten -
•Keine Luxussanierung bzw. Sanierungsmaßnahmen,
die sich an den Standards des geförderten Wohnungsbaus orientieren -
•Bevorzugter Verkauf an die Mieter gemäß eines 8-Punkte-Programms(3) -
•En-Bloc-Verkäufe haben subsidiären Charakter -
•Die Anteile müssen mindestens 10 Jahre gehalten werden.
-Diese Auflage wurde offenkundig nicht erfüllt,
da der Verkauf der Anteile an die Deutsche Wohnen in 2013 stattfand-
Weitere einschneidende Ereignisse
in den Jahren 2010 bis 2013:
•01.10.2010: Umwandlung der GSW Immobilien GmbH
in die GSW Immobilien AG mit Zustimmung des Berliner Senats.
Dieser Vorgang gilt als Voraussetzung dafür,
den Unternehmenswert massiv zu steigern -
•Drucksache 17/0407 vom 13.06.2012: vehementer Protest von Bündnis 90/die Grünen,
Linkspartei und Piratenpartei gegen den in 2010 durchgeführten Börsengang und den damit verbundenen massiven Einschränkungen der Mieterrechte.
Etwas spät aber immerhin –
•In 2013: Verkauf von 98,8% der GSW Immobilien AG (Share-Deal)
an die Deutsche Wohnen innerhalb der 10-jährigen Sperrfrist.
Bewertung der GSW Immobilien AG zum 31.12.2012: 3,3 Mrd. €.
Eine Wertsteigerung von sage und schreibe ca. 68% innerhalb von 8 Jahren, ohne dass
die Investoren nur eine einzige neue Wohnung geschaffen hätten.
Fragen an den Berliner Senat –
•Warum wurde der Verkauf der GSW-Gruppe forciert,
obwohl in 2003 ein positives Jahresergebnis (Gewinn) von 13,4 Mio. erzielt wurde?
•Wie lautet das 8-Punkte-Programm
im Hinblick auf den bevorzugten Verkauf von Wohnraum an die Mieter? -
•Kann der Kaufvertrag aus dem Jahre 2004 aus Gründen der Transparenz
offengelegt werden? Bislang wurde die Offenlegung verweigert -
•Wie kann es sein, dass die GSW Immobilien AG innerhalb der 10-jährigen Sperrfrist an die Deutsche Wohnen veräußert werden konnte?
In welchen Umfang wurde gegen die Auflagen verstoßen?
•Wenn ja: welche Sanktionsmaßnahmen wurden ergriffen
bzw. welche Vertragsstrafen wurden verhängt?
•Wäre in diesem Fall eine Rückabwicklung möglich gewesen,
insbesondere dann, wenn eine Veräußerung der Anteile innerhalb der Sperrfrist von 10 Jahren erfolgt ist?
•Wurden En-Bloc-Verkäufe getätigt und wenn ja an wen?
Wurden in diesem Zusammenhang die Auflagen der neuen Eigentümer gegenüber
den Mietern eingehalten?
Fazit u.a.:
Im Artikel 14(2) GG steht „Eigentum verpflichtet“.
Bei Kapitalisten gilt folgende Ergänzung
„Eigentum verpflichtet zur Schaffung von mehr Eigentum“.
Die Chronologie rund um die GSW-Gruppe legt den Verdacht nahe,
dass die ganze Transaktion einem koordinierten Vorgehen
im Rahmen einer Mergers & Acquisitions-Strategie entspricht,
die gerade in Investmentabteilungen von Großbanken üblich ist.
Dabei diente der Zwischenverkauf an Whitehall und Cerberus nur dazu,
die GSW-Gruppe börsenfähig zu machen
und die Mieterrechte
beim Enderwerber Deutsche Wohnen ad absurdum zu führen.
Der vorläufig letzte Schritt
ist das Kippen des Berliner Mietspiegels vor dem Berliner Landgericht.
Der Berliner würde jetzt sagen: „Nachtigall ick hör dir trapsen“
Black Rock ist im Übrigen der Hauptaktionär der Deutsche Wohnen SE
mit einem Anteil von 10,2%
und die Deutsche Wohnen ist eine Gründung der Deutschen Bank.
Es stellt sich die berechtigte Frage
ob nicht eine Rückabwicklung des seinerzeitigen Verkaufs der GSW-Gruppe
zur Disposition steht, weil die damals handelnden Personen auf Seiten des
Berliner Senats sehenden Auges einen Deal forcierten,
bei dem Staatseigentum weit unter Wert
und unter Nichtwahrung der Interessen der Allgemeinheit veräußert wurde.
Rückabwicklung würde bedeuten,
dass lediglich der ursprüngliche Kaufpreis (ca. 2 Mrd. €)
an den Käufer zu erstatten wäre. 16:23 17.04.2019 https://www.freitag.de/autoren/waschi/deutsche-wohnen-blackrockt-die-republik .
.
Fragen und Anregungen in diesem Zusammenhang:
Gab und gibt es
eine Fürsorgepflicht des Berliner Senats gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
gab es
ein ‘Vorkaufsrecht der MieterInnen‘ auf Grund der Tummuseit’schen Angebote??
.
Das Bundeskartellamt wird gebeten
-die Zustimmung zur Fusion von Vonovia und DEUTSCHE WOHNEN unter dem Aspekt der Anzeige zurückzustellen, sollte das nicht möglich sein,
dann als Auflage zu verhandeln:
->Verkauf der GSW AG aus dem Konzern DEUTSCHE WOHNEN zum Selbstkostenpreis an den Berliner Senat mit der Auflage
allen Mieterinnen & Mietern die Wohnung als Wohneigentum anzubieten
Der Bundesrechnungshof wird gebeten,
die GSW-Verkäufe nochmals zu prüfen.
Wir bitten Sie als Bürgerinnen & Bürger der Stadt Berlin:
Verschaffen Sie uns Recht
& tragen Sie so zum Sozialen Frieden in unserer Stadt Berlin bei.
unsere große Chance in DEUTSCHLAND:
informieren - umDENKEN - HANDELN
in der Liebe zum Nächsten wie zu mir Selbst
Gerhard Tummuseit
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.
derVorsitzende www.ABCDoptimiert.de
.
(1) Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig.
(2) AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.,
Angst überwinden, Hilfe ggü. Behörden, Banken, Versicherungsunternehmen,
Wohnungsgesellschaften, LIEBE deinen Nächsten wie dich Selbst:
(3) SENAT STIMMT VERKAUF DER GSW ZU - Berlin.de : https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2004/pressemitteilung.48073.php