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Gesendet: Samstag, 10. April 2021 um 14:34 Uhr
Von: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
An: bauaufsicht@sensw.berlin.de, poststelle@lagetsi.berlin.de, post@lageso.berlin.de, kai.lehmann@senuvk.berlin.de, info@senuvk.berlin.de, Lka336@polizei.berlin.de
Cc: "Ingenieur Rainer Tietz Bez.Amt Steglitz-Zehlendorf" Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de 
Betreff: zu: ASBEST in GSW-Balkonen / DEUTSCHE WOHNEN (DW) - unser Schreiben vom 19.08.20 - was wurde daraus, wie reagiert die DW, wie reagieren die Sachverständigen? ->wir erbitten Ihre Antworten

 

Offener EmailBrief vom 10. April 2021

 

Asbest in Balkonverkleidungen? Wie geht es für die MieterInnen weiter?

Bezugnahme auf Offenen EmailBrief an Sie vom 17.06.20 (s. pdf-Anlage)

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit unserer Anfrage an Sie sind 10 Monate vergangen in denen wir

als MieterInnen Post von DEUTSCHE WOHNEN SE erhielten (19.08.20 s. jpg-Anlagen)

und die unten folgende Antwort vom Bauaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf 

(1.02.21 als Email).

Doch das hilft uns als Bewohnern nicht konkret weiter, wir warten nun auf Ihre

Antwort als Sachverständige wie wir in unserer Wohnanlage Fischerhüttenstraße 56,

56a ff. damit umgehen sollen, ohne unsere Gesundheit zu gefährden und unsere

Wohnanlage mit mehr als 70 Wohneinheiten weiter vergammeln zu lassen.

Der Inhalt der Mieterinformation von DEUTSCHE WOHNEN ist für uns nicht schlüssig,

da die Wohnungsgesellschaft selbst nichts unternimmt um die Balkone zu erhalten,

auch warnt sie nicht davor, dieses Material zu bearbeiten...

Wer hat was zu tun?

Ist nicht die DEUTSCHE WOHNEN im Obligo? Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

 

Danke im Voraus für Ihre zeitnahe Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerhard Tummuseit

                  

AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.

derVorsitzende   

 

P.S.: Der Vorfall wurde u.a. auf unserer Homepage veröffentlicht unter folgendem Link:

www.agtoptimiert.de/aktive-bürgerunion-deutschland-zum-chancenoptimieren-e-v/wohnungsunternehmen-hilfe-zu-gsw-deutsche-wohnen-se-ag-co/anzeige-an-zuständige-behörden-sachgerechter-umgang-mit-asbesthaltigem-material/



AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.
Fischerhüttenstraße 56 c
14163 Berlin-Zehlendorf
Tel.: 030 - 501 78 126
Mail: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
Internet: www.ABCDoptimiert.de

 

 

.

 

 

 

Gesendet: Montag, 01. Februar 2021 um 16:07 Uhr
Von: "Tietz, Rainer" <Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de>
An: "'AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de'" <AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de>
Betreff: AW: ASBEST in GSW-Balkonen / DW - was wurde daraus, wie reagiert die DEUTSCHE WOHNEN?

Sehr geehrter Herr Tummuseit,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre E-Mail vom 07.09.2020.

Wahrscheinlich war ich seinerzeit der Auffassung, dass ich Sie telefonisch bereits umfassend über meine Einschätzung der Asbestproblematik in der Fischerhüttenstraße informiert hatte.

Deswegen wiederhole ich es hier noch einmal in Kurzform:

Ich sehe hier seitens der Bauaufsicht keinen Handlungsbedarf, was die Asbesthaltigkeit der Balkonbekleidungen betrifft.

Ob die Hinweise der Hausverwaltung zum Umgang mit ausbesthaltigen Stoffen zur Vermeidung etwaiger versehentlicher Freisetzung von gefährlichen Stoffen durch Mieter genügen oder nicht, kann ich leider nicht beurteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tietz

 

Rainer Tietz

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Soziales und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt - Bau- und Wohnungsaufsicht
BWA 123

Dienstsitz: Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin
Postanschrift: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
 
Tel.:  +49 30 90299-7887

Fax.: +49 30 90299-6445

E-Mail persönlich: Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de
E-Mail Gruppe:     Bauaufsicht@ba-sz.berlin.de

Zugang gem. §3a Abs. 1 VwVfG für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur gilt nur für folgende E-Mail-Adresse: post.stadtentwicklungsamt@ba-sz.berlin.de

 

 

.

 

 

Gesendet: Montag, 07. September 2020 um 17:47 Uhr
Von: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
An: "Ingenieur Rainer Tietz Bez.Amt Steglitz-Zehlendorf" <Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de>
Betreff: Fw: ASBEST in GSW-Balkonen / DW - was wurde daraus, wie reagiert die DEUTSCHE WOHNEN?

 

Sehr geehrter Herr Tietz,

 

erinnern Sie sich an die u.f. Anzeige bezüglich des Asbests in Balkonen wie in folgendem Link ersichtlich?:

https://www.agtoptimiert.de/aktive-b%C3%BCrgerunion-deutschland-zum-chancenoptimieren-e-v/hilfe-zu-wohnungsunternehmen-gsw-deutsche-wohnen-se-ag/anzeige-an-zust%C3%A4ndige-beh%C3%B6rden-sachgerechter-umgang-mit-asbesthaltigem-material/

 

Was ist daraus geworden? Haben Sie nähere Informationen ob das Konsequenzen für DEUTSCHE WOHNEN / GSW hat?

 

Meines Erachtens reagiert die Deutsche Wohnen mit dieser als Anlage beigefügten jpg-Brief-Mieterinformation darauf,

warnt aber nicht davor, dieses Material zu bearbeiten...

 

Wie sehen Sie das als Bausachverständiger?

 

Müsste in diesem Brief nicht eine Warnung vor der Bearbeitung enthalten sein?

 

Was sollten wir als AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum Chancenoptimieren e.V. daraus machen,

zur Hilfe für unsere MitMenschen als MieterInnen?

Wie sehen Sie das?

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Tummuseit

AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.
derVorsitzende
Gerhard Tummuseit
Fischerhüttenstraße 56 c
14163 Berlin-Zehlendorf

Tel.: 030 - 501 78 126

Mail: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de

Internet: www.ABCDoptimiert.de

 

 

 

Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 um 14:00 Uhr
Von: "Rainer Tietz" <Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de>
An: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
Betreff: Antw: Offener EmailBrief an zuständige Behörden wg. des Verdachts des nicht sachgerechten Umgangs mit asbesthaltigem Material (Abwesenheit)

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bin bis zum 26. Juni 2020 nicht im Dienst.
Ihre Nachricht wurde gespeichert.



Rainer Tietz

 

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Soziales und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt - Bau- und Wohnungsaufsicht
BWA 123

 

Dienstsitz: Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin
Postanschrift: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
 
Tel.: +49 30 90299-7887

Fax.: +49 30 90299-6445

 

mail persönlich: Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de
mail Gruppe:     Bauaufsicht@ba-sz.berlin.de

Zugang gem. §3a Abs. 1 VwVfG für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur gilt nur für folgende E-Mail-Adresse:

post.stadtentwicklungsamt@ba-sz.berlin.de 

Asbest in Balkonverkleidungen? Wie geht es für die MieterInnen weiter?
Bezugnahme auf Offenen EmailBrief an Sie vom 17.06.20 (s. pdf-Anlage)
Anzeige an Behörden wg. nicht fachgerech[...]
PDF-Dokument [458.6 KB]

Offener EmailBrief an zuständige Behörden wg. des Verdachts des

nicht sachgerechten Umgangs mit asbesthaltigem Material

 

Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 um 13:59 Uhr
Von: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
An: bauaufsicht@sensw.berlin.de, poststelle@lagetsi.berlin.de,  post@lageso.berlin.de,  kai.lehmann@senuvk.berlin.de,  info@senuvk.berlin.de,  Lka336@polizei.berlin.de
Cc: "Ingenieur Rainer Tietz Bez.Amt Steglitz-Zehlendorf" < Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de >


Betreff: Offener EmailBrief an zuständige Behörden wg. des Verdachts

              des nicht sachgerechten Umgangs mit asbesthaltigem Material

 

 

Offener EmailBrief an:

 

Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (Bauordnungsrecht)

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

                                                                        – LAGetSi (Arbeitsschutzrecht)  

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo

                                                                         (Umweltbezogener Gesundheitsschutz)

  

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

                                                                          (Immissionsschutz, Abfallrecht)

 

Landeskriminalamt – LKA (Strafrecht) Nichteinhaltung von Vorschriften:  

 

                                                                       

                                                                                                                                                    

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der folgende Sachverhalt wurde an unseren Verein

AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V. i.G.

herangetragen:

bei Sanierungsarbeiten an dem Balkon im 2. OG Mitte 14163 Fischerhüttenstraße 56 b

wurde die Balkonverkleidung (siehe Bild 1) mit einem elektrischen Schleifer

durch die Firma B&O, beauftragt von DEUTSCHE WOHNEN SE (AG), bearbeitet.

Es besteht der dringende Verdacht, dass es sich hierbei um einen asbesthaltigen Werkstoff

in festgebundener Form handelt.

Festgebundene Asbestprodukte stellen kein Risiko für die Gesundheit dar, solange sie in

intaktem Zustand und keiner thermischen oder mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind.

Diese ‘mechanische Beanspruchung‘ war leider am Montagmorgen dem 15. Juni 2020

der Fall, ebenso wird der ‘intakte Zustand‘ vieler Balkonverkleidungen in der gesamten

Wohnanlage Fischerhüttenstraße 56 angezweifelt.

Hiermit folgen wir Ihrem Appell gem. Informationsblatt[1] über Asbest in Gebäuden:

Bei Verdacht, dass Verstöße gegen Vorschriften vorliegen, die den Umgang mit Asbest regeln, sollte schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch die jeweils zuständige Behörde

informiert werden.

 

Dieser Informationspflicht kommen wir hiermit per Email an die zuständigen Behörden[2] nach

wie unten im Anhang sichtbar.

 

Zu den wesentlichen Pflichten der DEUTSCHE WOHNEN SE (AG) gehört die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (GefStoffV § 6), Festlegung der Schutz-maßnahmen (GefStoffV §§ 7 – 10) und Beauftragung von Fremdunternehmen (GefStoffV § 15) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo.

 

Leider wurde dieser Verantwortung seitens der DEUTSCHE WOHNEN SE (AG) nicht nachgekommen, obwohl das Wohnungsunternehmen bereits im Januar dieses Jahres

auf die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Asbesthaltigkeit der Balkonverkleidungen in Wohnungen der Fischerhüttenstraße 56 hingewiesen wurde (s. beigefügtes Schreiben vom 20.02.20) und auch eine diesbezügliche angeordnete Begehung mit dem Bauaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf  Herrn Tietz stattfand in der diese Problematik nochmals deutlich angesprochen wurde.

 

Bitte halten Sie uns im Interesse der Berlin-Zehlendorfer Mieterinnen & Mieter

über Ihr weiteres Vorgehen auf dem Laufenden.

Wir erwarten eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerhard Tummuseit

 

AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren

derVorsitzende  www.ABCDoptimiert.de

 

Anlagen:

Bild 1 als Anschauung zu Balkonverkleidungen in Wohnanlage Fischerhüttenstr. 56

Pdf- Schreiben vom 20.02.20 von Mieter Gerhard Tummuseit aus o.g. Wohnanlage 

Bild 2: Kopie des Schreibens von der Bau- und Wohnungsaufsicht Bezirksamt St-Z.

            vom 22.05.20 

 

[1] Auszüge aus dem Informationsblatt Asbest in Gebäuden: Asbest ist krebserzeugend. Die Gefahr besteht darin, dass lungengängige Fasern in die Raumluft freigesetzt werden können. Durch Einatmen gelangen diese in das Lungengewebe und zum Rippenfell. Dort können sie Asbestose, Lungenkrebs oder Zwerchfellkrebs hervorrufen. Das Gefährdungspotential von Asbestprodukten hängt u.a. von der Faserbindung, dem Faseranteil im Material sowie vom Grad der mechanischen oder thermischen Belastungen ab. Das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern wird außerdem durch die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft und die Dauer, in der man solchen Faserkonzentrationen ausgesetzt ist beeinflusst. Die Vorschriften richten sich folglich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Bauherrschaft, an professionelle Baufachunternehmen sowie an jede Nutzerin und jeden Nutzer eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Sie gelten auch für Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer, die …  https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/asbest_infoblatt.pdf

 

 

[2] Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (Bauordnungsrecht): bauaufsicht@sensw.berlin.de „„

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LAGetSi (Arbeitsschutzrecht): poststelle@lagetsi.berlin.de   „„

Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo

(Umweltbezogener Gesundheitsschutz): post@lageso.berlin.de  „

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

(Immissionsschutz, Abfallrecht): kai.lehmann@senuvk.berlin.de info@senuvk.berlin.de „„

Landeskriminalamt – LKA (Strafrecht) Nichteinhaltung von Vorschriften: Lka336@polizei.berlin.de

 

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Auszüge aus dem Informationsblatt Asbest in Gebäuden:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/asbest_infoblatt.pdf

Asbest ist krebserzeugend. Die Gefahr besteht darin, dass lungengängige Fasern in die Raumluft freigesetzt werden können. Durch Einatmen gelangen diese in das Lungengewebe und zum Rippenfell. Dort können sie Asbestose, Lungenkrebs oder Zwerchfellkrebs hervorrufen.

Das Gefährdungspotential von Asbestprodukten hängt u.a. von der Faserbindung, dem Faseranteil im Material sowie vom Grad der mechanischen oder thermischen Belastungen ab. Das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern wird außerdem durch die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft und die Dauer, in der man solchen Faserkonzentrationen ausgesetzt ist beeinflusst.

Die Vorschriften richten sich folglich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Bauherrschaft, an professionelle Baufachunternehmen sowie an jede Nutzerin und jeden Nutzer eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Sie gelten auch für Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer, die …

 

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