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Der Bayerische Landtag nahm die Petition vom 7.12.2020 mit folgendem Betreff auf:
Corona-Pandemie; Umgang mit Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind
Im Folgenden erhalten Sie Einblicke in die Arbeits- und Vorgehensweise:
1. Stellungnahme & Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
durch Staatsminister an Präsidentin des Bayerischen Landtags (8.02.2021)
2. Behandlung im Bayerischen Landtag -Ausschuss Gesundheit- mit Protokoll (2.03.2021)
3. Information durch Landtagsamt mit Protokoll & Schreiben des Staatsministers (16.03.2021)
Diese Unterlagen folgen unten als pdf-Dokumente und als Bilder:
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Der Bayerische Landtag nahm die Petition vom 7.12.2020 mit folgendem Betreff auf:
Corona-Pandemie; Umgang mit Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind
Im Folgenden erhalten wir Einblicke in die Arbeits- und Vorgehensweise:
1. Stellungnahme & Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und -Pflege
durch Staatsminister an Präsidentin des Bayerischen Landtags (8.02.2021)
2. Behandlung im Bayerischen Landtag -Ausschuss Gesundheit- mit Protokoll (2.03.2021)
3. Information durch Landtagsamt mit Protokoll & Schreiben des Staatsministers (16.03.2021)
Diese Unterlagen folgen auszugsweise im Anhang als Bilder.
Der Bayerische Landtag arbeitete in drei Monaten die Petition auf.
zu 1) Es beschäftigte sich das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Petition:
‚soweit der Petent erreichen möchte, dass in Betrieben, Praxen etc.
-in welchen (FFP2-) Masken Pflicht gilt-
ohne Kontrolle davon ausgegangen wird, dass Kunden die keine (FFP2-) Maske tragen, einen Nachweis einer medizinischen Befreiung vorweisen können,
so kann dieser Bitte nicht entsprochen werden.‘
Es wurde drauf eingegangen dass
‚die Masken dazu beitragen das Infektionsrisiko zu senken und damit die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu verlangsamen‘.
‚Personen, die glaubhaft machen können,
dass ihnen das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 11. BaylfSMV von der Trageverpflichtung befreit. Nach den Regelungen der 11. BaylfSMV sind die Kunden gegenüber Ladenbetreibern etc. auch nicht zu einer Glaubhaftmachung einer etwaigen Befreiung von der Maskenpflicht verpflichtet.
Auf entsprechende Aufforderung muss die Befreiung von der Maskenpflicht
-zur Vermeidung eines Bußgeldes- allerdings gegenüber den zuständigen Behörden glaubhaft gemacht werden.
Für die Frage, ob der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Geschäfts, einer Praxis etc. bestimmten Personen den Zutritt verweigern kann, sind die zum Hausrecht entwickelten rechtlichen Grundsätze entscheidend. Danach kann der Eigentümer bzw. Besitzer einer Immobilie grundsätzlich frei entscheiden, wem er zu welchen Bedingungen den Zutritt zu seinen Räumen gestattet und wem er ihn verwehrt.
Bei frei zugänglichen Geschäften -wie z. B. Supermärkten-
kann der Entscheidungsspielraum gegebenenfalls begrenzt sein. Ein möglicherweise entstehender Interessenkonflikt kann nur durch eine Abwägung an dem jeweiligen Einzelfall betroffenen Belange bewertet und aufgelöst werden. Die Rechtslage lässt es somit nicht zu,
dass den Rechten der Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, grundsätzlich der Vorrang gegenüber den Rechten anderer Personen eingeräumt wird. Die Entstehung derartiger privatrechtlicher Konflikte, durch sich gegenüber stehende widerstreitende Interessen, ist keine Besonderheit, die sich nur durch die Corona Schutzmaßnahmen ergibt. Für die Beantwortung dieser Abwägungsfragen sind die unabhängigen Zivilgerichte zuständig.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass
-ohne entsprechende Kontrollen-
auch Menschen, die von der Maskenpflicht nicht befreit sind, keine Masken tragen würden.
Staatsminister Klaus Holetschek MDL
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zu 2) Dem Protokoll-Auszug des Bayerischen Landtags vom 2.3.2021 ist schwerpunktmäßig
zu entnehmen:
‚Hierzu sei zu sagen, dass Geschäftsinhaber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Personen ohne Maske -auch dann, wenn diese im Besitz eines Attests seien- den Zutritt verwehren könnten.‘
Es wird also nicht wie im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums auf Supermärkte eingegangen.
‚Der Petent fordere nun, dass auf Schildern und Plakaten nicht wie bislang nur der Hinweis auf eine MaskenPFLICHT erfolgen solle, sondern in Ergänzung dazu der Passus stehen solle, dass,
sollte keine Maske getragen werden, davon ausgegangen werde, dass der Nachweis einer medizinisch begründeten Befreiung von der Tragepflicht vorhanden sei.‘
dazu stelle ich klar: dieser Hinweis kommt nicht von
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V. sondern ist
die Empfehlung des Einzelhandelsverbandes an seine Mitgliedsunternehmen.
‚Die Umsetzung eines solchen Hinweises sei nach ihrem Dafürhalten jedoch äußerst kritisch zu sehen; wesentlich praktikabler sei es, als Betroffener selbst auf die bestehende Befreiung von der Maskenpflicht hinzuweisen, als davon auszugehen, dass sich alle an diese Pflicht hielten und diese nicht umgingen.
Das Tragen von Masken diene, so betone sie, dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und stelle einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie dar. Der Patient moniere zudem, es sei nicht zumutbar, jeder beliebigen Person sein Attest vorzeigen zu müssen.
Den Forderungen des Petenten könne aus ihrer Sicht nicht stattgegeben werden, sie empfehle daher Erledigterklärung.‘
so die Berichterstatterin Christina Haubrich (Grüne).
Abg. Martin Mittag (CSU) schließt sich an.
Abgeordnete Andreas Winhart (AfD) weist auf die seines Erachtens bestehende Diskriminierung von Personen hin, denen das Tragen einer Maske nicht möglich sei. Er führte an, viele Geschäftsinhaber wollten offenbar auf Nummer sicher gehen, statt einer Auseinandersetzung mit Ordnungsamt oder Polizei zu riskieren; selbst in den Gebäuden des Landtags hätten bekanntlich manche Kollegen diesbezüglich für ihr Recht kämpfen müssen.
>Den Vorschlag den der Petent selbst zur Lösung des Problems mache, halte er für konstruktiv und plädiere auch mit Blick darauf für Würdigung.
>Die Empfehlung des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD), die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, wird mit den Stimmen der CSU, der Grünen, der Freien Wähler, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
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zu 3) Das Landtagsamt fasst die Äußerungen und Entscheidungen wie folgt im Schreiben
vom 16.3.2021 zusammen:
‚der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat Ihre Petition in der öffentlichen Sitzung vom 2.03. 2021 beraten und beschlossen, die Petition „aufgrund der Erklärung der Staatsregierung“ als erledigt zu betrachten (§ 80 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den bayerischen Landtag).
>Der Ausschuss hat zu Ihrer Petition eine Stellungnahme des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eingeholt. Das Staatsministerium kam bei der Überprüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis,
>dass ihrem Anliegen aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden könne. Die Befreiung von der Tragepflicht einer Maske war zum Zeitpunkt der Stellungnahme im § 1 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Für die Zutrittsverweigerung in Gebäude, etc. seien die Rechtsgrundsätze zum Hausrecht entscheidend. Falls hieraus privatrechtliche Konflikte entstünden, wären diese ggf. im Zivilrechtsweg zu klären.
>Nach sorgfältiger Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt hält der Ausschuss die Erklärung des Staatsministeriums für richtig und sieht deshalb keine Möglichkeit, ihrer Petition zum Erfolg zu verhelfen.
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Wie verstehen Sie das?
Wie denken Sie darüber?
Erfolgte ein umDENKEN durch Informieren und ein hieraus folgendes Handeln
aus ‘Liebe zum Nächsten wie zu mir Selbst‘ ?
Leider nicht, denn die ‘Diskriminierten ohne Maske mit Attest‘
sind nach wie vor allein gelassen,
darum gilt: nur GEMEINSAM werden wir weiterkommen!
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass der Einzelhandel,
der Öffentliche Personennahverkehr und die Gastronomie sowie Hotelerie
der Empfehlung des Einzelhandelsverbandes plakativ Folge leisten sollte,
indem Sie aushängen und ansagen:
„Wir bitten ALLE KUNDEN nachdrücklich, sich AUSMAHMSLOS an das im
Berliner Einzelhandel für Kunden geltende Masken-Pflicht-Gebot zu halten!
Sollten Sie in unseren Verkaufsräumen keine Maske tragen, gehen wir davon
aus, dass ein Nachweis einer medizinischen Befreiung vorhanden ist.“
Wie denken Sie darüber? wie denkst du darüber?
Gerhard Tummuseit - 20.03.21
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V.
derVorsitzende - www.ABCDoptimiert.de
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