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Enteignen DEUTSCHE WOHNEN & CO. ?

 

Enteignen Deutsche Wohnen & Co. vs. BBU an Presse!  16. April 2019

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in den letzten Monaten wird heiß diskutiert über Enteignung von großen Wohnimmobiliengesellschaften ja oder nein.

Da alle Bundesbürger davon betroffen sind, i.d.R. hälftig als Mieter und hälftig als WohnEigentumsbesitzer, greife ich 5 Argumente des

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

auf und gehe diesen hinsichtlich der Werthaltigkeit in unserem XING-Forum ALTERNATIVe querDENKER: ehrlich – fair- offen ! nach. Sollte das auch in Ihrem Interesse liegen, diese Diskussion an die Bundesbürger in Deutschland heranzutragen, dann würde ich mich über die Veröffentlichung meines Beitrages freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerhard Tummuseit

 

Enteignen der DEUTSCHE WOHNEN & Co. in Berlin ->eine Alternative?! Fünf Kriterien die aus der BBU-Sicht dagegen sprechen: Wie denken Sie als ALTERNATIVe querDENKER: ehrlich – fair – offen! darüber?

 

Heute Morgen (12.04.) fand ich im Briefkasten einen Flyer von BBU mit dem Appell:

>Weiterdenken statt Enteignen

‘Ach‘, dachte ich, ‘was wollen die denn, wer ist überhaupt BBU‘?

Die beiden Außenseiten des Flyers sehen Sie in dem u.f. Bild,
die Innenseite soll in Text und Bildern unsere Bedürfnisse ansprechen,
was alles mit 36 000 000 000 € gemacht oder nicht gemacht werden könnte wie bspw.:
34 Jahre kostenloser ÖPNV, 47 Jahre kostenloses WLAN für alle Haushalte,
Ausstattung aller Berliner Kfz-Halter*innen mit kostenlosen E-Autos, etc..
.
Nun hat ja nicht jeder solcherart Bedürfnisse, aber jeder
wohnt zur Miete oder im Wohneigentum (das in Berlin auf 15% begrenzt ist).

.
Dürfte es für uns alle eine lohnende Angelegenheit sein,
wenn wir die 5 Kriterien von BBU gemeinsam auf Herz & Nieren prüfen,
und über Pro & Kontra
zu vernünftigen Ergebnissen kommen?

Machen Sie mit, sind Sie dabei?!
.
Folgende Argumente werden publiziert:

BBU = Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.:

>Eine Enteignung von Immobilien würde

>1) § … gegen Grundgesetz (GG) und Berliner Landessverfassung verstoßen

>2) € … den Berliner Landeshaushalt völlig überfordern

>3) !? … zu jahrelanger Unsicherheit für die Mieter*innen führen

>4) Bild: Haus durchgestrichen … nicht eine einzige Wohnung zusätzlich schaffen

>5) Bild: Hand Geldschein durchgestr. ...für ein investitionsfeindliches Berlin stehen

 

https://www.xing.com/communities/posts/enteignen-der-deutsche-wohnen-und-co-in-berlin-eine-alternative-fuenf-kriterien-die-aus-der-bbu-sicht-1016218067

 

>Argumente durch BBU publiziert: 1) Eine Enteignung von Wohnimmobilien
>
würde gegen Grundgesetz verstoßen


Lassen Sie uns als ALTERNATIVe querDENKER prüfen ob das zutrifft.

Was sagt Artikel 14 GG aus?

(1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
- 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1 Eigentum verpflichtet.
- 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

>(3) 1 Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
>- 2 Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen,
>
-- das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Hieraus folgt:

'Eine Enteignung ist zulässig',
aber
'nur zum Wohle der Allgemeinheit'

Folglich trifft der erste Teil der BBU-Behauptung NICHT zu.

 

Wie denken Sie darüber?

 

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

.

 

>Argumente durch BBU publiziert: 1) Eine Enteignung von Wohnimmobilien
>
würde gegen Berliner Landesverfassung verstoßen


Lassen Sie uns Prüfen ob das zutrifft.
 

>Was sagt das Berliner Enteignungsgesetz* vom 14. Juli 1964:


§ 1 Anwendungsbereich, Enteignungszweck
 

>(1) Nach diesem Gesetz kann enteignet werden


1. für ein Vorhaben, für das nach bundesrechtlichen
Vorschriften die Enteignung nach Landesrecht zulässig ist,
2. für ein Vorhaben,
für das landesrechtliche Vorschriften die Enteignung zulassen.

 

>(2) Nach diesem Gesetz kann ferner enteignet werden
>
für ein Vorhaben,
>
das der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, >wenn das Wohl der Allgemeinheit
>die Enteignung erfordert.


(3) Wird nach diesem Gesetz enteignet, so können durch Enteignung Grundstücke zur Entschädigung in Land beschafft oder durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte ersetzt werden.

Hieraus folgt:

'Nach dem Berliner EnteignungsGesetz kann enteignet werden
für ein Vorhaben
'das der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, wenn
das Wohl der Allgemeinheit die Enteignung erfordert.'

>-> Folglich trifft auch dieser erste Teil der BBU-Behauptung NICHT zu.

 

Wie denken Sie darüber?

 

Gerhard Tummuseit   im April 2019

 

ALTERSvorSORGE - ZUKUNFTsORIENTIERUNG

www.AGToptimiert.de

 

*

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1055/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-EntEigGBEpP1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

 

 

>

 

Bitte warten Sie nicht, bis auch Sie direkt von Mietsteigerungen betroffen sind.

Handeln Sie jetzt! Nehmen Sie Ihre Freunde, Bekannten und Nachbarn mit am 6. April DEUTSCHLAND weit -> Wie geht es weiter?

Enteignen WohnImmobilienkonzerne ja oder nein?!

 

Betrachten wir das publizierte Argument 2 des

BBU = Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.:

>Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde

>  € … den Berliner Landeshaushalt völlig überfordern

 

Lassen Sie uns als ALTERNATIVe querDENKER: ehrlich – fair – offen !

>prüfen, ob das zutrifft.

 

Unabhängig davon ob die GesamtEnteignungsSumme

20 oder 30 Milliarden Euro

für die rund 200.000 Berliner Mietwohnungen ausmachen würde

>-vielleicht ist eine friedliche Einigung mit den Aktionären möglich-

könnte die Finanzierung zu 10% von dem Land Berlin und den Bezirken

mit zinslosen GesellschafterDarlehen übernommen werden

und zu 90% als vorerst kurzfristige Darlehen über ein Bankenkonsortium.

 

Die bisherigen KAPITAL-WohnimmobilienGesellschaften würden in

>Gemeinnützige WohnungsBauGesellschaften umgewandelt werden.

  Als solche würden sie in Zusammenarbeit mit einem MieterVerwaltungsRat

  die MietWohnungen in WohnEigentum umwandeln (lassen).

 

>Grundsätzlich würde jedem Mieter

>seine Wohnung zum Kauf* angeboten werden.

 

Die kurzfristigen Darlehen des Bankenkonsortiums

würden durch den KaufPreis reduziert.

Im Bedarfsfall des neuen WohnungsEigentümers könnte der

Wohnungskauf mit fester Zinsbindung bis zu 30 Jahren finanziert werden

(somit Ausschluss von Zinsrisiken).

Sollte die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend sein,

dann würde die umgewandelte neue

Gemeinnützige WohnungsBau-Gesellschaft für die Differenz bürgen

und in dieser Höhe anteilig MitEigentümerin werden.

 

Hieraus folgt: 

Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde den Berliner Landeshaushalt

NICHT

völlig überfordern,

sondern könnte diesen

bei Umwandlung der Mietwohnungen in Wohneigentum

'zum Wohle der Allgemeinheit' entlasten,

ja die WohnEigentumsQuote der Berliner von derzeit 15% deutlich erhöhen.

 

Folglich trifft auch dieser Teil der BBU-Behauptung NICHT zu.

 

>Wie denken Sie darüber?

 

Gerhard Tummuseit  - Berlin, 17.04.19

 

ALTERSvorSORGE  -  ZUKUNFTsORIENTIERUNG

www.AGToptimiert.de

 

*Ermittlung des Kaufpreises der jeweiligen EigentumsWohnung wie folgt:

>Verkauf der Wohnungen an Mieter der GSW zum “Einkaufspreis“

    zzgl. rund 4% p.a. je nach Modernisierungs-/Sanierungs-Stand.

    -Beispiel:

      Wert der Wohnung € 100.000 in 2013 im Jahr des Kaufes der GSW durch

      Deutsche Wohnen bei einem durchschnittlichen Wertzuwachs von 4%

      p.a. auf  6 Jahre bis 2019 = 24% (4% p.a. x 6 Jahre = + 24%),

      folglich aktueller Wohnungswert  € 100.000 + € 24.000 Wertzuwachs

      insgesamt = € 124.000

      und somit VerkaufsPreis € 124.000 für alte Mieter der GSW.

.

>Beitrag auch als Offener Leserbrief an TAGESSPIEGEL* zum 20.04.19:

 

Betrachten wir das publizierte Argument 3 des

BBU = Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.:

>Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde

>  … zu jahrelanger Unsicherheit für die Mieter*innen führen !?

 

Lassen Sie uns als ALTERNATIVe querDENKER: ehrlich – fair – offen !

>prüfen, ob das zutrifft.

 

Gründe zu der obigen Behauptung wurden von BBU nicht geliefert,

auch diese Aussage selbst

führt die Mieterinnen & Mieter

>in eine weitere Unsicherheit,

die bereits seit Jahren insbesondere durch DEUTSCHE WOHNEN & Co.

verursacht wurde und wird.

.

Meines Erachtens spricht das Gegenteil dafür:

>Würde es auf Grund des Volksentscheides zur ENTEIGNUNG

>von DEUTSCHE WOHNEN & Co. kommen,

  dann dürften ab diesem Zeitpunkt

>die Mieten nur noch gemäß des Berliner Mietspiegels angehoben werden,

  würden die Gerichte diesbezüglich entlastet, da es keine Klagen mehr gäbe,

>würden nur die wirklich erforderlichen

  Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen ergriffen,

>denn ein MieterRat würde in

  die Verwaltung der Wohnungen integriert werden.

 

Sollte es zu einer schnellen Einigung hinsichtlich der Entschädigung mit den Aktionären

der KAPITAL-WohnImmobilienGesellschaften kommen,

dann könnten die bisherigen KAPITAL-WohnimmobilienGesellschaften in

>Gemeinnützige WohnungsBauGesellschaften umgewandelt werden.

Als solche würden sie in Zusammenarbeit mit einem MieterVerwaltungsRat

die MietWohnungen in WohnEigentum umwandeln (lassen).

 

>Grundsätzlich würde jedem Mieter

>seine Wohnung zum Kauf* angeboten werden.

 

Hieraus folgt:   

>Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde

NICHT

>  … zu jahrelanger Unsicherheit für die Mieter*innen führen !?

sondern könnte die Mieter

mental & wirtschaftlich (finanziell) entlasten.

 

Folglich trifft auch dieser 3. Teil der BBU-Behauptung NICHT zu.

 

>Wie denken Sie darüber?

 

Gerhard Tummuseit  - Berlin, 20.04.19

 

ALTERSvorSORGE  -  ZUKUNFTsORIENTIERUNG

.

 

Der u.f. ZeitungsArtikel des TAGESSPIEGEL* vom heutigen Tag

macht die aktuelle Verunsicherung der Mieter sehr deutlich:

 

Die Vorteile der Enteignung von DEUTSCHE WOHNEN & Co.

über ein Volksbegehren

wurden m.E. (noch) nicht verstanden:

 

‘Das Volksbegehren zur Enteignung unterschreiben? "Völlig sinnlos."

 Da läge es nahe, dass die Raabes auch unterschreiben.

 Sie fühlen sich ja als Opfer des Konzerns.

 Volksbegehren?

 Da lacht Wilfried Raabe fast spöttisch auf.

 Nie würde er unterschreiben, er nicht, seine Frau auch nicht.

„Eine Enteignung wäre doch völlig sinnlos. Wem wäre damit gedient?

  Dadurch wird keine einzige Wohnung mehr gebaut“, sag er.

 (Anmerkung AGT: Das ist ein Argument von BBU ->DEUTSCHE WOHNEN & Co) 

Die Raabes sind ja nicht generell gegen Enteignungen im Immobilienbereich,  

das darf man nicht missverstehen.

Sie wollen nur differenzierter vorgehen. „Wenn jemand in einem Häuserblock viele Wohnungen bewusst leerstehen lässt, dann enteignen, sofort“, sagt Evelyn Raabe aufgebracht. „So etwas kann man nicht akzeptieren. Dann bin für Enteignungen.

Aber nicht generell.“ Ihr Mann nickt zustimmend.‘

Auszug aus TAGESSPIEGEL vom 20.04.19:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/haeuserkampf-in-berlin-ein-urteil-keine-gerechtigkeit/24238660.html

 

>Beitrag auch als Offener Leserbrief an TAGESSPIEGEL:

 

Betrachten wir die publizierten Argumente 4 & 5 des

BBU = Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.:

>Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde

>  … nicht eine einzige Wohnung zusätzlich schaffen (4)

> … für ein investitionsfeindliches Berlin stehen (5)

 

Lassen Sie uns als ALTERNATIVe querDENKER: ehrlich – fair – offen !

>prüfen, ob das zutrifft.

 

J/Nein, (4) ist m.E. die erste der Behauptungen die im Falle einer Enteignung

bedingt zutreffen könnte, nämlich nur dann,

wenn die angefangenen Wohnungsbauten und

die sich in Planung befindenden Bauvorhaben

der enteigneten KAPITAL-WohnimmobilienGesellschaften

nicht unmittelbar durch die umgewandelten

NEUEN Gemeinnützige WohnungsBauGesellschaften

realisiert werden könnten.

 

Durchdenken wir den letzten Punkt der BBU:

>Eine Enteignung von Wohnimmobilien würde

> … für ein investitionsfeindliches Berlin stehen (5)

 

Bereits das Argument zu (4) widerlegt diese Aussage, da weiterhin durch

die NEUEN Gemeinnützige WohnungsBauGesellschaften investiert werden würde.

 

Die KAPITAL-WohnimmobilienGesellschaften hätten ausgedient

hinsichtlich

der Bestrebungen nach Gewinnmaximierung und maßlosen Vorstandstantiemen,

wobei das Wohl der Mieter im Rahmen einer guten Volkswirtschaft vernachlässigt wurde!

 

Neue Investoren würden willkommen sein,

die zum Wohle der Berliner Menschen Wohnungen entstehen lassen und diese

als WohnEigentum zum erschwinglichen Preis Ihren Mietern anbieten.

.

Folglich treffen auch Teil (4) und (5) der BBU-Behauptungen NICHT zu.

 

>Wie denken Sie darüber?

 

Gerhard Tummuseit  - Berlin, 23.04.19

 

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