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Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 um 13:59 Uhr
Von: AktiveBuergerunion_G.Tummuseit@gmx.de
An: bauaufsicht@sensw.berlin.de, poststelle@lagetsi.berlin.de, post@lageso.berlin.de, kai.lehmann@senuvk.berlin.de, info@senuvk.berlin.de, Lka336@polizei.berlin.de
Cc: "Ingenieur Rainer Tietz Bez.Amt Steglitz-Zehlendorf" < Rainer.Tietz@ba-sz.berlin.de
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Betreff: Offener EmailBrief an zuständige Behörden wg. des Verdachts
des nicht sachgerechten Umgangs mit asbesthaltigem Material
Offener EmailBrief an:
Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (Bauordnungsrecht)
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
– LAGetSi (Arbeitsschutzrecht)
Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo
(Umweltbezogener Gesundheitsschutz)
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Immissionsschutz, Abfallrecht)
Landeskriminalamt – LKA (Strafrecht) Nichteinhaltung von Vorschriften:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der folgende Sachverhalt wurde an unseren Verein
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren e.V. i.G.
herangetragen:
bei Sanierungsarbeiten an dem Balkon im 2. OG Mitte 14163 Fischerhüttenstraße 56 b
wurde die Balkonverkleidung (siehe Bild 1) mit einem elektrischen Schleifer
durch die Firma B&O, beauftragt von DEUTSCHE WOHNEN SE (AG), bearbeitet.
Es besteht der dringende Verdacht, dass es sich hierbei um einen asbesthaltigen Werkstoff
in festgebundener Form handelt.
Festgebundene Asbestprodukte stellen kein Risiko für die Gesundheit dar, solange sie in
intaktem Zustand und keiner thermischen oder mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind.
Diese ‘mechanische Beanspruchung‘ war leider am Montagmorgen dem 15. Juni 2020
der Fall, ebenso wird der ‘intakte Zustand‘ vieler Balkonverkleidungen in der gesamten
Wohnanlage Fischerhüttenstraße 56 angezweifelt.
Hiermit folgen wir Ihrem Appell gem. Informationsblatt[1] über Asbest in Gebäuden:
Bei Verdacht, dass Verstöße gegen Vorschriften vorliegen, die den Umgang mit Asbest regeln, sollte schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch die jeweils zuständige Behörde
informiert werden.
Dieser Informationspflicht kommen wir hiermit per Email an die zuständigen Behörden[2] nach
wie unten im Anhang sichtbar.
Zu den wesentlichen Pflichten der DEUTSCHE WOHNEN SE (AG) gehört die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (GefStoffV § 6), Festlegung der Schutz-maßnahmen (GefStoffV §§ 7 – 10) und Beauftragung von Fremdunternehmen (GefStoffV § 15) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo.
Leider wurde dieser Verantwortung seitens der DEUTSCHE WOHNEN SE (AG) nicht nachgekommen, obwohl das Wohnungsunternehmen bereits im Januar dieses Jahres
auf die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Asbesthaltigkeit der Balkonverkleidungen in Wohnungen der Fischerhüttenstraße 56 hingewiesen wurde (s. beigefügtes Schreiben vom 20.02.20) und auch eine diesbezügliche angeordnete Begehung mit dem Bauaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Herrn Tietz stattfand in der diese Problematik nochmals deutlich angesprochen wurde.
Bitte halten Sie uns im Interesse der Berlin-Zehlendorfer Mieterinnen & Mieter
über Ihr weiteres Vorgehen auf dem Laufenden.
Wir erwarten eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Tummuseit
AKTIVE BÜRGERunion DEUTSCHLAND zum CHANCENoptimieren
derVorsitzende www.ABCDoptimiert.de
Anlagen:
Bild 1 als Anschauung zu Balkonverkleidungen in Wohnanlage Fischerhüttenstr. 56
Pdf- Schreiben vom 20.02.20 von Mieter Gerhard Tummuseit aus o.g. Wohnanlage
Bild 2: Kopie des Schreibens von der Bau- und Wohnungsaufsicht Bezirksamt St-Z.
vom 22.05.20
[1] Auszüge aus dem Informationsblatt Asbest in Gebäuden: Asbest ist krebserzeugend. Die Gefahr besteht darin, dass lungengängige Fasern in die Raumluft freigesetzt werden können. Durch Einatmen gelangen diese in das Lungengewebe und zum Rippenfell. Dort können sie Asbestose, Lungenkrebs oder Zwerchfellkrebs hervorrufen. Das Gefährdungspotential von Asbestprodukten hängt u.a. von der Faserbindung, dem Faseranteil im Material sowie vom Grad der mechanischen oder thermischen Belastungen ab. Das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern wird außerdem durch die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft und die Dauer, in der man solchen Faserkonzentrationen ausgesetzt ist beeinflusst. Die Vorschriften richten sich folglich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Bauherrschaft, an professionelle Baufachunternehmen sowie an jede Nutzerin und jeden Nutzer eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Sie gelten auch für Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer, die … https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/asbest_infoblatt.pdf
[2] Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (Bauordnungsrecht): bauaufsicht@sensw.berlin.de „„
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LAGetSi (Arbeitsschutzrecht): poststelle@lagetsi.berlin.de „„
Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo
(Umweltbezogener Gesundheitsschutz): post@lageso.berlin.de „
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Immissionsschutz, Abfallrecht): kai.lehmann@senuvk.berlin.de, info@senuvk.berlin.de „„
Landeskriminalamt – LKA (Strafrecht) Nichteinhaltung von Vorschriften: Lka336@polizei.berlin.de
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Auszüge aus dem Informationsblatt Asbest in Gebäuden:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/asbest_infoblatt.pdf
Asbest ist krebserzeugend. Die Gefahr besteht darin, dass lungengängige Fasern in die Raumluft freigesetzt werden können. Durch Einatmen gelangen diese in das Lungengewebe und zum Rippenfell. Dort können sie Asbestose, Lungenkrebs oder Zwerchfellkrebs hervorrufen.
Das Gefährdungspotential von Asbestprodukten hängt u.a. von der Faserbindung, dem Faseranteil im Material sowie vom Grad der mechanischen oder thermischen Belastungen ab. Das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern wird außerdem durch die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft und die Dauer, in der man solchen Faserkonzentrationen ausgesetzt ist beeinflusst.
Die Vorschriften richten sich folglich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Bauherrschaft, an professionelle Baufachunternehmen sowie an jede Nutzerin und jeden Nutzer eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Sie gelten auch für Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer, die …